AGB
Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen SWISSLINE DESIGN TOBLER
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bestimmungen, deren Inhalt bei Auftragserteilung und insbesondere bei Annahme unserer Offerte, Auftragsbestätigung und Fakturen als anerkannt gilt. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form. Ziffer 11 gilt auch bei Nichtzustandekommen eines Vertragsabschlusses.
Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen SWISSLINE DESIGN TOBLER
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bestimmungen, deren Inhalt bei Auftragserteilung und insbesondere bei Annahme unserer Offerte, Auftragsbestätigung und Fakturen als anerkannt gilt. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form. Ziffer 11 gilt auch bei Nichtzustandekommen eines Vertragsabschlusses.
Preise Die offerierten Preise können aufrechterhalten werden, wenn die in unserer Offerte genannte Qualität und Mengen unverändert und ungekürzt bestellt werden. Die Preise werden auf der Basis der am Tag der Offertstellung maßgebenden Kosten kalkuliert. Wir behalten uns deshalb vor, die Preise bei einer wesentlichen Änderung der Umstände, die für die Preisfestsetzung weisend waren, auch für noch nicht ausgeführte Lieferungen den Gegebenheiten anzupassen. Offerten sind freibleibend; sie verpflichten uns erst nach deren Annahme durch uns. Die Preise verstehen sich exkl. MWST. Überzeiten und Wochenendarbeiten auf Verlangen des Kunden werden mit einem Aufschlag verrechnet.
Spedition, Porto, Verpackung, Kleinmengen Die Lieferung erfolgt ab Sirnach, die Frachtkosten zusammen mit den Verpackungsmaterialkosten werden in der Faktura offen verrechnet. Die Spedition wird nach Ihren Angaben ausgeführt, andernfalls auf dem für Sie am günstigsten und schnellsten Weg.
Nutzen und Gefahr Die Ware geht bei der Auslieferung an den Besteller über. Auswahlsendungen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware zurückgenommen. Bei Gutschriften für zurückgegebene Waren wird das Porto nicht gutgeschrieben, sofern es sich nicht um einen Fehler unserer Firma handelt. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportanstalt zwecks Tatbestandsaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden.
Erzeugnisse in Sonderausführung Bei Bestellungen, die sich nicht auf Listen- oder Offertpreisen stützen, anerkennt der Besteller ausdrücklich die Preise nach Ergebnis. Hergestellte Formen, Werkzeuge, Daten und Vorlagen bleiben unser Eigentum.
Umfang der Lieferpflicht Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist erfolgt unverbindlich; für deren Einhaltung tragen wir bestmöglich Sorge. Bei Vorliegen höherer Gewalt sowie andere nicht durch uns verschuldete Umstände lehnen wir jegliche Ersatzansprüche für nicht oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab. Als höhere Gewalt gelten vor allem gänzlich oder teilweise Stilllegung unserer Lieferwerke, Mobilmachung, Krieg, Streik, Feuer, das Inkrafttreten von Einfuhrverboten und Kontingentierung oder erhebliche Erhöhung der Einfuhrzölle.
Montage Durch SWISSLINE DESIGN TOBLER montierte Werbe- und Bautafeln müssen vom Besteller in der Hausrat- bzw. Bauwesenversicherung aufgenommen werden. Für Sturm- sowie Vandalenschäden wird nicht gehaftet. Diese können nur gegen Verrechnung nach Aufwand neu montiert bzw. erstellt werden.
Zahlungen Die Fakturen sind innert 10 Tagen rein netto zahlbar, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Nach Ablauf von 10 Tagen ist SWISSLINE DESIGN TOBLER berechtigt, den Kunden durch Ansetzung einer Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und nach Fristablauf Verzugszins und Spesen zu berechnen. Sollte die Zahlung innerhalb 45 Tagen nicht eintreffen, behalten wir uns vor, die Betreibung einzuleiten.
Eigentumsvorbehalt Das von uns gelieferte Material bleibt bis zum vollständigen Eingang des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum, auch wenn im Kaufvertrag kein spezieller Eigentumsvorbehalt erwähnt worden ist. Infolge der vielseitigen und durch uns nicht kontrollierbaren Anwendungsmöglichkeiten können wir keine Garantie für die Lebensdauer unserer Produkte abgeben. Für Personen- und Sachschäden, die auf Fehler oder Mängel unserer Erzeugnisse oder die direkt oder indirekt auf Verwendung unserer Ware zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Verantwortung.
Gewährleistung, Qualitätsprüfung Generell wird nach Skala gedruckt. Falls dem Auftrag kein farbverbindliches Proof beigelegt wurde, können Farbabweichungen nicht beanstandet werden. Wir übernehmen für die Güte unserer Ware nur insofern Gewähr, als wir für innerhalb der vertraglich festgelegten Frist auftretende Herstellungs- und Materialfehler durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl aufkommen. Ansprüche auf Schadensersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises lehnen wir ab. Mängelrügen sind nach Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzubringen. Im Falle von verdeckten Mängeln ist die Mängelrüge sofort nach Entdeckung der Mängel schriftlich anzubringen.
Garantie Infolge der vielseitigen und durch uns nicht kontrollierbaren Anwendungsmöglichkeiten können wir keine Garantie für die Lebensdauer unserer Produkte abgeben. Für Personen- und Sachschäden, die auf Fehler oder Mängel unserer Erzeugnisse oder die direkt oder indirekt auf Verwendung unserer Ware zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Verantwortung.
Urheberrechtsschutz, Patent- und Markenrechte Patent- und Markenrecht sowie Know-how und praktisches Erfahrungswissen, Offerten, Rechnungen, Skizzen, Merkblätter, Arbeitsanleitungen, Gut zum Druck, Muster und alle durch uns gedruckten und produzierten Vorlagen und Sujets bleiben in jedem Fall unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu reproduzieren, zu verwenden und/oder an Dritte weiterzugeben. Auf unser Verlangen sind sie unverzüglich zurückzugeben. Vorlagen in Druck-, Film- oder Datenform werden weder herausgegeben noch zur Verfügung gestellt.
Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus vertraglichen Beziehungen zwischen unserem Kunden und SWISSLINE DESIGN TOBLER gilt, bei Auftragserteilung, bei Annahme unserer Offerte, Auftragsbestätigung, Fakturen und in jedem anderen Fall, als stillschweigend anerkannt, dass in jedem Fall der Gerichtsstand Sirnach ist.